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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelzimmerbuchungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle gegenüber dem Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Schlosshotels Ingelfingen. Für Veranstaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

  1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Angebote sind jeweils freibleibend. Auf eine verbindliche Buchungsanfrage des Gastes kommt mit unserer mündlichen oder schriftlichen Buchungsbestätigung ein Vertrag zustande.

1.2 Optionsfristen sind für beide Seiten bindend. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist die reservierten Räume anderweitig zu vergeben.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung von Zimmern und Kontingenten bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Das Recht zur Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen, soweit der Gast kein Verbraucher ist.

  1. Preise, Zahlung, Gutscheine

2.1 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und etwaige von ihm in Anspruch genommene weitere Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern (d.h. Gästen, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier (4) Monate überschreitet.

2.2 Unsere Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, binnen zehn (10) Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto bar, mit EC- / Visa- / Master-Card oder durch Überweisung zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.3 Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.

2.4 Gutscheine können nicht ausbezahlt werden.

  1. Gastseitiger Rücktritt, Stornierungen

3.1 Eine kostenfreie Stornierung ist wie folgt möglich:

  • bis vier (4) Zimmer bis einen (1) Tag vor Anreise;
  • ab fünf (5) Zimmern sieben (7) Tage vor Anreise;
  • ab zehn (10) Zimmern vierzehn (14) Tage vor Anreise;
  • ab zwanzig (20) Zimmern achtundzwanzig (28) Tage vor Anreise.

Im Falle von Stornierungen, die nicht unter Einhaltung der vorgenannten Fristen getätigt werden, behalten wir, sofern dem Gast kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zusteht, den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, wobei wir uns jedoch Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, können wir den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall berechnen wir 80% des jeweils vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und 70% des vereinbarten Gesamtpreises für Halbpensionsarrangements.

Erscheint der Gast trotz erfolgter Buchung nicht, behalten wir uns vor dem Gast, sofern wir keine Aufwendungen ersparen können, 100% der Hotelbuchung in Rechnung zu stellen. Sollten Aufwendungen erspart werden können, werden wir diese anrechnen.

Dem Gast bleibt in den vorgenannten Fällen jeweils die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Anspruch auf der Grundlage der vorgenannten Berechnungskriterien nicht in der vorgenannten Höhe besteht.

3.2 Eine Änderung der Personenzahl bedarf der schriftlichen Rückbestätigung durch uns. Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 18:00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns eingegangen sein.

3.3 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ansonsten, sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, nur mit unserer schriftlichen Bestätigung zulässig.

3.4 Von offenen Rechnungsbeträgen, die nicht bezahlt wurden, erlauben wir uns eine Rechnung nachzusenden.

  1. Rücktritt oder Kündigung des Schlosshotels Ingelfingen

4.1 Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; in diesem Falle zahlen wir die geleistete Vorauszahlung unverzüglich zurück;
  • der Gast eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet;
  • Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden;
  • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

4.2 Im Falle des berechtigten Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen uns.

4.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird; dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

  1. An- und Abreise

5.1 Die reservierten Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung der Zimmer besteht nicht, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich bestätigt.

5.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, es wurde ausdrücklich von uns bestätigt.

5.3 Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer späteren Abreise kann für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr der Tageszimmerpreis in Rechnung gestellt werden. Ab 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis (Logisanteil) zu entrichten. Uns bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass ein weitergehender Schaden entstanden ist.

  1. Haftung des Schlosshotels Ingelfingen

6.1 Werden wir durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung unserer Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch werden wir uns um anderweitigen, gleichwertigen Ersatz bemühen.

6.2 Wir haften gegenüber dem Gast für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.3 Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern uns und unseren Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie für Ansprüche im Falle einer Garantieübernahme oder einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

6.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch uns. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und der Inhalte wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unseres Hauses beruhen.

6.5 Post- und Warensendungen zu Händen des Gastes werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten hierfür trägt der Gast. Es gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 6.3.

  1. Verantwortung und Haftung des Gastes für Schäden

7.1 Der Gast haftet für die durch ihn oder seine Gäste schuldhaft verursachten Schäden.

7.2 Der Gast nutzt die Kommunikationsmittel wie Telefon, Internetanschluss in eigener Verantwortung.

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Die im Rahmen einer Vertragsbeziehung notwendigen Daten werden edv-technisch unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO, verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

8.3 Erfüllungsort und Zahlungsort ist Ingelfingen.

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Schließt der Gast den Vertrag als Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, so bleiben die zwingenden Bestimmungen dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann, von der vorstehenden Rechtswahlklausel unberührt.

8.5 Wenn es sich bei dem Gast um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Künzelsau. Im Falle eines Rechtsstreits sind beide Vertragsseiten zum Stillschweigen verpflichtet.

8.6 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass wir zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem solchen auch nicht teilnehmen.

Stand: Juni 2024

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