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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelverträge und für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Banketträumen sowie für alle dem Kunden (Gast/ Veranstalter/ Besteller) erbrachten Leistungen und Lieferungen des Schloßhotels Ingelfingen. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

I. Vertragsabschluss, Leistungen, Preise, Zahlung

1. Auf eine Buchungsanfrage kommt mit unserer mündlichen oder schriftlichen Buchungsbestätigung ein Vertrag zustande. Ansonsten werden mündliche Vereinbarungen erst rechtswirksam, wenn sie von unserem Haus schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Angebote sind jeweils freibleibend.

2. Optionsfristen sind für beide Seiten bindend. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist die reservierten Räume anderweitig zu vergeben. Die Unter- oder Weitervermietung von Zimmer, Räumen und Kontingenten bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

3. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird der abweichende Inhalt für beide Seiten verbindlich, wenn nicht innerhalb von halb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird.

4. Reservierte Veranstaltungsräume stehen zu der vereinbarten Zeit verbindlich zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Ansprechpartner (ausgewiesen im Angebotsschreiben). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten in unserem Hause, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so sind wir verpflichtet, für Ersatz zu sorgen.

5. Wir stellen für eine Veranstaltung das Personal bis 1.00 Uhr kostenlos zur Verfügung. Bei einem über diesen Zeitraum hinausgehenden Service werden dem Veranstalter für den Service pro Mitarbeiter und angebrochene Stunde 18,00 EUR incl. MwSt in Rechnung gestellt.

6. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der Menümappe und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Angaben in unserer Menümappe mit den jeweils gültigen Preisen bzw. das/der zugesendete und unterschriebene Angebot/Vertrag.

7. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Service und Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der Mehr-wertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 6 Monate, so
steht uns das Recht zu, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

8. Bei Veranstaltungen, der Durchführung von Banketts sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung bis zu 50% der Verrechnungsgrundlage zu verlangen. Bei einem Hotelaufenthalt können auflaufende Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung fällig gestellt und sofortige Zahlung verlangt werden.

9. Unsere Rechnungen sind, ohne aufgeführtes Fälligkeitsdatum, binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar, mit EC- / Visa- / Master-Card oder durch Überweisung zahlbar.

10. Gutscheine können nicht ausbezahlt werden.

II. Kundenseitiger Rücktritt/ Stornierungen

1. Es gelten folgende Festlegungen:
Zimmerbuchungen bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei danach bzw. bei Nichtanreise

Übernachtung / Vollpension 60 %
Übernachtung / Halbpension 70 %
Übernachtung / Frühstück 80 %
Bankettbuchungen, Tagungspauschalen, Raumgebühren
bis 21 Tage vor Anreise freies Rücktrittsrecht
ab 20 Tage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
ab 9 Tage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %
ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %
Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet.

2. Eine Änderung der Personenzahl bedarf der schriftlichen Rückbestätigung durch uns. Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 18.00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei uns eingegangen sein.

3. Werden Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert, so müssen 60 % des bestellten Menüpreises auf der Basis der gesamten, vereinbarten Gästeanzahl bezahlt werden. Im Übrigen ist die der Basis der gesamten, vereinbarten Gästeanzahl bezahlt werden. Im Übrigen ist die genannte Personenzahl bei Reservierungs-/Auftragsbestätigungen
Rechnungsgrundlage, mit einer Toleranz von maximal + / – 10% bis 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

4. Alle Getränke werden nach Verbrauch abgerechnet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

5. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlicher bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger in Auftrag gegebener Leistungen.

6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ansonsten nur mit unserer schriftlichen Bestätigung zulässig.

7. Von offenen Rechnungsbeträgen, sowie verbrauchten oder angebrochenen Lebensmitteln und Getränken, die nicht bezahlt wurden, erlauben wir uns eine Rechnung nachzusenden bzw. diese von der EC – Karte abzuziehen.

III. Rücktritt des Schloßhotels Ingelfingen

1. Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; in diesem Falle zahlen wir die geleistete Vorauszahlung unverzüglich zurück.
  • der Kunde eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

2. Wir haben den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen uns, außer bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten durch uns.

4. Eine vom der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird; dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

IV. An- und Abreise

1. Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung der Zimmer besteht nicht, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich bestätigt.

2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, es wurde schriftlich von uns bestätigt.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer späteren Abreise kann über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr der Tageszimmerpreis in Rechnung gestellt werden. Ab 18.00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu entrichten.

V. Haftung des Schloßhotels, Verjährung

1. Wird das Schloßhotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch werden wir uns um anderweitigen, gleichwertigen Ersatz bemühen.

2. Wir haften gegenüber dem Kunden nach der Bestimmung des § 701 BGB. Die Haftung wird begrenzt auf das fünfzigfache des Übernachtungspreises, maximal 2.500,00 EUR, für Geld und Wertsachen jedoch maximal 500,00 EUR. Für eingebrachte Sachen (z. B. Seminar- und Tagungsgeräte wie Videorecorder, Monitore, Kameras, EDV-Geräte usw.) wird keine Haftung übernommen, sofern sie nicht gegen Empfangsbestätigung in unsere Obhut gegeben wurden. Dies gilt auch für eingebrachte Güter bei Verkaufsausstellungen oder Produktpräsentationen.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Außerdem haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde sonstige Schäden geltend macht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Schloßhotels beruhen. Soweit uns keine beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Schädigung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung bezüglich sonstiger Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Schloßhotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch uns. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und der Inhalte wird keine Haftung übernommen, es sei denn dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen unseres Hauses beruhen. In diesem Falle muss der Schaden spätestens vor Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber uns geltend gemacht werden.

5. Wir sind bemüht, Aufträge mit sonstigen Dienstleistungen, darunter auch Weckaufträge, mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, Schadenersatzansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen.

6. Post- und Warensendungen zu Händen des Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten hierfür trägt der Gast. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

7. Auf Wunsch übernehmen wir in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung der Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

8. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt im Falle einer Haftung des Schloßhotels die Verjährungsfrist 6 Monate.

VI. Haftung des Gastes / Veranstalters für Schäden

1. Der Kunde haftet für die durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.

2. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Verantwortungsbereich oder ihn selbst verursacht werden.

3. Das Schloßhotel kann in begründeten Fällen vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

4. Der Gast / Vertragspartner nutzt die Kommunikationsmittel wie Telefon, Internetanschluss in eigener Verantwortung.

VII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgebrachte Sachen, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen, andernfalls dürfen wir die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, können wir für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen oder auch Schadensersatz verlangen.

VIII. Technische Einrichtungen, Installationen und Anschlüsse

1. Der Veranstalter ist verpflichtet, uns die beabsichtigten Installationen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen mitzuteilen und die Einwilligung vor Vertragsabschluss einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden und die Dekoration sollte dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt werden und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbunden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Wir haben im Bedarfsfalle eine Unterweisung des Veranstalters nachzuweisen mit Unterschrift, Angabe der relevanten Sicherheitsbestimmungen zu einer Feuer- und Brandschutzübung sowie Hinweisen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen bzw. –Maßnahmen.

2. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung ist jedoch nicht zulässig. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich, diese werden von der Direktion entschieden und haben keinerlei Einfluss auf andere Fälle.

IX. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die im Rahmen einer Vertragsbeziehung notwendigen Daten werden edv-technisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Ingelfingen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern Künzelsau. Im Falle eines Rechtsstreits sind beide Vertragsseiten zum Stillschweigen verpflichtet.

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